Baum- und Strauchschnitt ist auf eine Länge von maximal 2 m zu schneiden.
Die Grün- und Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken (Laub) am Tag der Abfuhr bis 8.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Lose liegende Grün- und Gartenabfälle werden nicht abgefahren. Ebenfalls nicht abgefahren werden Baumstubben, Wurzelstöcke und Stammholz.
Die Abfuhr der angemeldeten Grün- und Gartenabfälle erfolgt kostenlos.
Bitte blockieren Sie mit den Gartenabfällen keine Straßen, Rad- und Gehwege oder Parkstreifen.